Liebe Eltern,

mit großer Vorfreude fiebern wir dem Schulstart entgegen. In einer Dienstmail vom 03.08. hat das Ministerium bestätigt, dass Schule nach Plan für alle Jahrgangsstufen stattfinden soll. Insofern dürfen wir alle Schülerinnen und Schüler am 12.08. am GAM zum neuen Schuljahr begrüßen.

Wie gewohnt finden die Klassen und Kurse den Raumplan an diesem Morgen in der Eingangshalle. Er wird am Tag zuvor auch bereits über den Vertretungsplan im Netz veröffentlicht.

Bei aller Freude über den gemeinschaftlichen Wiederbeginn können wir die Folgen der Corona-Pandemie und die dadurch erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht außer Acht lassen. Wir werden uns weiterhin an Regeln halten müssen, die helfen können, eine Ausbreitung des Virus zu beschränken. Auf wesentliche Vorgaben möchte ich Sie bereits vor Schulstart hinweisen.

Ich bitte Sie, diese Hinweise aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen!

Wichtigstes Gebot ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Im schulischen Regelbetrieb ist es nicht mehr dauerhaft möglich, Abstände von mehr als 1,50 m zu wahren.

Daher gilt eine Maskenpflicht, auch während des Unterrichtes und in den Pausen!

 

 

 

Wer einen Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat, muss dies nach der Rückkehr dem zuständigen Gesundheitsamt melden und sich anschließend eigenständig für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Nur mit einem negativen Corona-Test, der maximal 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland oder unmittelbar nach der Rückkehr durchgeführt wurde, kann auf die Quarantäne verzichtet werden.

Schülerinnen und Schüler, die sich nach dem 29.07. noch in einem Risikogebiet befunden haben, dürfen ohne negatives Testergebnis am 12.08. noch nicht zur Schule kommen! Wir bitten betroffene Familien, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Die Risikogebiete sind auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes aufgeführt. Unter anderem zählen die Türkei, Serbien, Bosnien, Kosovo und Teile Spaniens dazu. Bitte beachten Sie, dass wir Meldung machen müssen, wenn wir von Verstößen Kenntnis erhalten. Hohe Geldstrafen können die Folge sein.

 

 

 

Die Teilnahme am Unterricht ist grundsätzlich verpflichtend. Nur mit einem ärztlichen Attest kann eine längerfristige Befreiung vom Unterricht ausgesprochen werden. Sollten erhebliche gesundheitliche Risiken bei Ihrem Kind bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Das Zusammenleben mit einem Risikopatienten ist grundsätzlich kein Grund mehr für eine Befreiung. Hier liegt es vorrangig in der Verantwortung der Familien, zu Hause Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Vorlage eines Attestes über eine Corona-relevante Vorerkrankung eines/einer Angehörigen kann die Schule eine Befreiung aussprechen. Wir bitten jedoch auch hier unbedingt um Rücksprache.

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen, müssen trotzdem eigenverantwortlich die Inhalte des Unterrichtes zu Hause aufarbeiten. Klassenarbeiten und Tests sind in der Schule zu schreiben. Dies kann in einem gesonderten Raum geschehen. Die zu Hause erbrachten Leistungen fließen vollumfänglich – positiv wie negativ – in die Bewertung ein!

 

 

 

Sollte bei Ihrem Kind ein Schnupfen auftreten, lassen Sie Ihr Kind zunächst für einen Tag zu Hause und beobachten Sie die Entwicklung. Sind nach 24 Stunden keine weiteren Symptome erkennbar, kann das Kind wieder zur Schule gehen. Beim Auftreten weiterer Symptome wie Husten, Fieber, Geschmacksverlust etc. gehen Sie bitte mit dem Kind zum Arzt.

Bei einer diagnostizierten COVID-19-Infektion informieren Sie bitte umgehend die Schule.

Sollten wir bei Ihrem Kind Anzeichen einer Erkrankung in der Schule erkennen, werden wir Sie bitten, Ihr Kind von der Schule abzuholen.

 

 

 

 

Der Unterricht findet in den meisten Fächern wie gewohnt statt. Dies gilt auch für das Schwimmen im Hallenbad.

Wenn möglich, wird Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien durchgeführt. Ob Hallensport überhaupt stattfinden darf, wird der Schulträger nach Sichtung der Hallen in der kommenden Woche entscheiden.

Der naturwissenschaftliche Unterricht ist auf die Fachräume angewiesen. Die Raumwechsel werden jedoch von den Fachlehrkräften begleitet, so dass keine Ansammlungen vor den Fachräumen entstehen.

Das Ministerium lässt den Unterricht in Mischgruppen (Latein/Französisch, Religion, Wahlkurse in Kl. 8/9) auch für die Klassen 5-9 zu.

Ob Unterricht in den Bläserklassen stattfinden kann, wird noch geprüft.

Die Aufenthaltsbereiche von Realschule und Gymnasium auf dem Pausenhof werden getrennt. Die Nutzung gemeinsamer Toiletten ist jedoch nicht vermeidbar.

Ein Aufenthalt von gemischten Gruppen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler begeben sich bei Eintreffen in der Schule direkt zu ihrem Unterrichtsraum. Ein Verweilen auf dem Parkplatz oder in der Eingangshalle ist untersagt.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe bekommen nach Jahrgangsstufen getrennte Aufenthaltsbereiche für die Pausen zugewiesen.

Den Lehrkräften ist bewusst, dass eine ausreichende Lüftung erfolgen muss. In der Regel bleibt in der gegenwärtigen Jahreszeit ein Fenster sowie die Raumtür geöffnet. Zum Herbst wird man über alternative Regelungen nachdenken.

In Räumen, die im Lauf des Schultages von unterschiedlichen Gruppen genutzt werden, erfolgt eine Zwischenreinigung der Tische.

Während der Doppelstunden wird es „Essensunterbrechungen“ geben. In diesen etwa zehnminütigen Zusatzpausen gehen einzelne Klassen auf den Hof, um ihr Pausenbrot einnehmen zu können. Während der regulären großen Pausen ist das Essen auf dem Hof nicht gestattet, da wir sonst die Maskenpflicht nicht gewährleisten können.

 

 

 

Es ist auch für uns nicht klar, welche Maßnahmen bei Auftreten eines Corona-Falles in der Schule getroffen werden. Darüber entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

Es ist möglich, dass einzelne SchülerInnen oder Lerngruppen, im Extremfall die gesamte Schule wieder im Distanzlernen unterrichtet werden müssen. Wir werden dies über einheitliche Email-Adressen, eine Lernplattform und mittels Video-Konferenzen organisieren. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in den ersten Tagen eine entsprechende Einweisung in der Schule.

Das häusliche Arbeiten ist im Fall eines erneuten Distanzlernens verpflichtend! Anders als vor den Sommerferien fließen unzureichende oder nicht eingereichte Arbeiten in die Bewertung des Halbjahres ein. Wir werden auch die Eltern rechtzeitig über die organisatorischen Abläufe informieren.

 

 

Elternabende, Konferenzen und Sprechtage finden statt. Allerdings müssen auch hier Schutzvorschriften eingehalten werden. Die Maskenpflicht gilt durchgängig auch bei diesen Veranstaltungen. An einem Elternabend darf pro Kind nur ein Elternteil teilnehmen! Die Termine finden Sie nächste Woche im Schulplaner (Hausaufgabenheft). Zu Sprechtagen dürfen selbstverständlich beide Elternteile mitkommen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Vieles immer nur kurzfristig und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und der ministeriellen Vorgaben planen können. Wir werden Sie zügig informieren, wenn Veränderungen notwendig oder möglich sind. Auch Ihre Kinder erhalten in der kommenden Wochen weitere Mitteilungen.

Die Landesregierung lässt aus guten Gründen den regulären Schulbesuch wieder zu und nimmt damit trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Infektionsrisiken in Kauf. Denn im schulischen Alltag lassen sich nicht alle sinnvoll erscheinenden Schutzmaßnahmen vollumfänglich umsetzen. Die Abstandswahrung ist hierfür ein Beispiel. Unsere Schule trifft jedoch alle Vorkehrungen, die in einem sinnvollen Maß zu organisieren sind.

Mir ist bewusst, dass Eltern sich Sorgen machen, ob im Distanzlernen nicht zu große Lücken entstanden sind. Ich rate weiterhin zur Gelassenheit mit Blick auf die Lernentwicklung Ihrer Kinder. Es gilt nach wie vor, dass sich in Schule für nahezu alle Probleme Lösungen finden lassen. So werden z. B. die Vorgaben für das Abitur 2021 überarbeitet. Und die Schulen besitzen ausreichend Freiraum in den Lehrplänen aller Jahrgangsstufen, um auf eventuelle Defizite reagieren zu können. Unsere Lehrkräfte sind für mögliche Probleme sensibilisiert und werden Unterricht wie Leistungsüberprüfungen pädagogisch und mit Blick auf die Lernentwicklung verantwortlich gestalten.

Bei Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung. Für Rückmeldungen im Lauf des Schuljahres sind wir dankbar.

Ich freue mich darauf, Sie spätestens zu den Elternabenden (wieder) zu sehen.

Herzliche Grüße